ZAHLUNG UND LIEFERUNG

1. Preise und Zahlungsbedingungen

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2. Liefer- und Versandbedingungen

2.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung von Zeppelin Baumaschine GmbH angegebene Lieferanschrift maßgeblich.

2.2 Zeppelin Baumaschine GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist Zeppelin Baumaschine GmbH berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.

2.3 Lieferungen sind grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands möglich. Die Lieferung erfolgt durch eine Spedition. Diese wird sich mit dem Kunden in Verbindung setzen, um mit ihm einen Zustellungstermin zu vereinbaren.

2.4 Sofern Zeppelin Baumaschine GmbH aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen vorübergehend an der Bewirkung der geschuldeten Leistung verhindert ist, verschiebt sich deren Fälligkeit bis zum Wegfall des Leistungshindernisses. Zeppelin Baumaschine GmbH wird den Kunden über das Leistungshindernis und dessen voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren.

2.5 Ist die von Zeppelin Baumaschine GmbH geschuldete Ware nicht verfügbar, ist Zeppelin Baumaschine GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Nichtverfügbarkeit nicht nur vorübergehend ist und Zeppelin Baumaschine GmbH diese nicht zu vertreten hat. Zeppelin Baumaschine GmbH ist in diesem Fall verpflichtet, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich zu informieren und eine vom Kunden bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückzuerstatten. Nichtverfügbarkeit in diesem Sinne liegt insbesondere vor, wenn Zeppelin Baumaschine GmbH aus einem kongruenten Deckungsgeschäft von ihrem Lieferanten selbst nicht oder nicht richtig beliefert wird (Vorbehalt der Selbstbelieferung). Nichtverfügbarkeit liegt auch vor, wenn die geschuldete Ware aus dem Vorrat von Zeppelin Baumaschine GmbH nicht oder nicht mehr geliefert werden kann.

2.6 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware sowie die Gefahr einer Lieferverzögerung geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Zeppelin Baumaschine GmbH die Kosten des Transportes trägt.

2.7 Gerät der Kunde mit der Abnahme in Verzug oder verzögert sich die Lieferung der Ware aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. Zeppelin Baumaschine GmbH kann in solchen Fällen Ersatz des ihr dadurch entstandenen Schadens (z. B. Lager- und Transportkosten) verlangen. Zeppelin Baumaschine GmbH ist insbesondere berechtigt, die Ware selbst zu lagern und hierfür eine Pauschale von EUR 4,50 pro Kalendertag ab dem vereinbarten Übergabetermin oder (wenn kein Übergabetermin vereinbart ist) der Mitteilung der Bereitstellung der Ware bis zu deren Abnahme zu verlangen. Die Pauschale ist zzgl. Umsatzsteuer geschuldet. Die Pauschale sowie die darauf geschuldete Umsatzsteuer dürfen insgesamt einen Höchstbetrag von 5 % des Bruttokaufpreises für die Ware nicht überschreiten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Zeppelin Baumaschine GmbH durch die Lagerung kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Zeppelin Baumaschine GmbH bleibt im Zusammenhang mit der Lagerung der Ware zur Geltendmachung weitergehender Ansprüche und zum Nachweis eines höheren Schadens berechtigt; die Pauschale ist hierauf anzurechnen.

2.8 Die Regelungen in Ziffer 2.7 gelten entsprechend, wenn der Kunde seine Abnahmepflicht nicht erfüllt und Zeppelin Baumaschine GmbH die Ware (nach Rücktritt vom Vertrag) an einen anderen Käufer veräußert. Die Pauschale gemäß Ziffer 2.4 Satz 3 wird in diesem Fall bis zur Auslieferung bzw. Übergabe der Ware an den anderen Käufer berechnet.

2.9 Selbstabholung ist aus logistischen Gründen nicht möglich.

2.10 Fixgeschäfte werden nicht geschlossen.


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